8.3.2018 – Weltfrauentag

#WeToo! – Eine sensible Öffentlichkeit ist Schutzfaktor gegen Gewalt an Frauen

(2018/03) Berlin, 8.3.2018 – Mit dem Inkrafttreten der Istanbul-Konvention Anfang Februar ist der Schutz von Frauen vor Gewalt in Deutschland weiter gestärkt worden. Auf europäischer Ebene wird damit die Vereinheitlichung von Schutzstandards vorangetrieben. Die Verabschiedung der Reform des Sexualstrafrechts im vergangenen Sommer hat dazu den Weg bereitet. Und zeigt Erfolge. Die Berliner Oberstaatsanwältin Ines Karl berichtete schon im November 2017 im Deutschlandfunk, dass man zwar mit einer Zunahme der Anzeigen, die sich ausdrücklich auf die Regelung 'Nein heißt Nein' berufen, gerechnet hatte, aber nicht damit, dass auch in der Öffentlichkeit so eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema stattfindet.

Formen von Gewalt an Frauen und die Auswirkung auf Kinder noch besser kommunizieren

„Vor dem Hintergrund der breit geführten #MeToo-Debatte wird deutlich: der Schutz von Frauen vor sexualisierter wie häuslicher Gewalt braucht neben geschultem Fachpersonal eine informierte Bevölkerung und aufmerksame Mitmenschen“, so Doris Felbinger, Geschäftsführerin der Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen. Die Istanbul-Konvention fordert in Artikel 13 die Förderung regelmäßiger Kampagnen oder Programme auf allen Ebenen. In der breiten Öffentlichkeit sollen Bewusstsein und Verständnis für die unterschiedlichen Erscheinungsformen aller in den Geltungsbereich des Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt gestärkt werden, die Auswirkungen auf Kinder sichtbarer werden, wie auch die Notwendigkeit, solche Gewalt zu verhüten. Dazu zählen neben häuslicher Gewalt, sexualisierter Gewalt und Vergewaltigung auch sexuelle Belästigung, Stalking, Zwangsheirat, erzwungene Sterilisation und Abtreibung sowie Genitalverstümmelung.

In Kampagnen, Fortbildung von Fachkräften und präventive Angebote investieren
Neben breiter Kampagnenarbeit benötigt es verstärkt Fortbildungsangebote für Fachkräfte wie z.B. Erzieherinnen, Lehrpersonal, Sozialarbeiterinnen, aber auch Richterinnen, Staatsanwältinnen, Polizeibeamt*innen. Gewaltprävention und Bildungsarbeit zu Gewalt muss regelmäßiger Bestandteil von Schulcurricula und Ausbildungsgängen werden. Denn Gewalt an Frauen und Kindern ist kein individuelles Problem der Betroffenen, sondern ein gesamtgesellschaftliches mit dem wir uns alle auseinandersetzen müssen – und das wir nur gemeinsam bekämpfen können: #WeToo!

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Kontakt: BIG e.V. – Durlacher Str. 11a – 10715 Berlin, (030) 617 09 100, pr@big-berlin.info

Seit 1993 engagiert sich BIG für gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die Gewalt in ihrer Entstehung verhindern und zu besserem Schutz und zu angemessener Unterstützung von Frauen und ihren Kindern beitragen. Es ist unser Ziel, die Rechte misshandelter Frauen zu stärken und dafür Sorge zu tragen, dass Täter stärker in die Verantwortung genommen werden. Kinder, die von Gewalt an ihren Müttern mit betroffen sind, müssen besser geschützt und bei der Intervention stärker berücksichtigt werden. BIG e.V. koordiniert das gemeinsame und abgestimmte Vorgehen aller Stellen, die bei häuslicher Gewalt involviert sind, und begleitet deren Praxis. In Zusammenarbeit mit zahlreichen Fachleuten der unterschiedlichen Berufsgruppen werden konkrete Unterstützungsangebote entwickelt und umgesetzt.

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