Istanbul-Konvention in Deutschland seit 1.2.2018 in Kraft

Schutz von Frauen vor Gewalt weiter gestärkt

(2018/02) Mit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sog. Istanbulkonvention, ist Deutschland einem völkerrechtlichen Vertrag beigetreten, der Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt verhüteten und bekämpfen will und dazu verbindliche Rechtsnormen setzt.

Die Bundesregierung muss jetzt im Sinne der Konvention geschlechtsspezifische Gewalt noch intensiver bekämpfen, Schutzmaßnahmen weiter verbessern, Strafverfolgung und Täterprogramme sicherstellen und vor allen Dingen auch präventive Ansätze stärken.

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