PRESSEMITTEILUNG: 25.11.- Intl. Tag gegen Gewalt an Frauen

Vorbehaltlos für geflüchtete Frauen und Mädchen

(2017/11) Ratifizierung der Istanbul-Konvention schützt nicht alle Opfer häuslicher Gewalt - BIG fordert Aufhebung des Vorbehalts zu Artikel 59, Abs. 3

25.11. – Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
Vorbehaltlos für geflüchtete Frauen und Mädchen
Ratifizierung der Istanbul-Konvention schützt nicht alle Opfer häuslicher Gewalt

Berlin, den 25.11.2016 – Am 1. Februar tritt das im Oktober dieses Jahres unterzeichnete Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul-Konvention) in Kraft. Damit geht Deutschland umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter ein. Letzter Schritt war die Reform des Sexualstrafrechts mit dem Grundsatz „Nein heißt nein“. Das heißt allerdings nicht, dass es jetzt in Sachen Gewaltschutz für Frauen nichts mehr zu tun gibt.

Vorbehalt aufheben
Damit geflüchtete oder migrierte Frauen und Mädchen vor häuslicher Gewalt oder als Zeuginnen in Strafverfahren geschützt werden können, brauchen sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. BIG fordert die Bundesregierung auf, den Vorbehalt zu Artikel 59, Abs. 3 der Istanbul-Konvention aufzuheben. Dieser sieht aufgrund der persönlichen Lage oder bei Gewaltopfern von Straftaten zu Aussagezwecken einen verlängerbaren Aufenthaltstitel vor.

Gleicher Zugang zu Frauenhäusern und Beratung für ALLE Frauen
Nur so würde die Bundesregierung glaubhaft die Verpflichtungen der Istanbul-Konvention zu einem schnellen und unbürokratischen Zugang zu Hilfe nach häuslicher Gewalt erfüllen. Dieser ist aktuell nicht in allen Regionen Deutschlands und für alle Frauen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus gleich gut. Dies gilt auch mit Blick auf andere besondere Bedarfe wie für Frauen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Benötigt werden ausreichende und passgenaue Unterbringungs- und Beratungsmöglichkeiten, damit diese Frauen in der Lage sind, eine gewalttätige Beziehung zu verlassen.

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Kontakt: Dr. Doris Felbinger, Geschäftsführung/Öffentlichkeitsarbeit
BIG e.V. – Durlacher Str. 11a – 10715 Berlin, (030) 617 09 100, pr@big-berlin.info

Seit 1993 engagiert sich BIG für gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die Gewalt in ihrer Entstehung verhindern und zu besserem Schutz und zu angemessener Unterstützung von Frauen und ihren Kindern beitragen. Es ist unser Ziel, die Rechte misshandelter Frauen zu stärken und dafür Sorge zu tragen, dass Täter stärker in die Verantwortung genommen werden. Kinder, die von Gewalt an ihren Müttern mit betroffen sind, müssen besser geschützt und bei der Intervention stärker berücksichtigt werden. BIG e.V. koordiniert das gemeinsame und abgestimmte Vorgehen aller Stellen, die bei häuslicher Gewalt involviert sind, und begleitet deren Praxis. In Zusammenarbeit mit zahlreichen Fachleuten der unterschiedlichen Berufsgruppen werden konkrete Unterstützungsangebote entwickelt und umgesetzt.