BIG Koordinierung  Nachrichten

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Aufruf  Keine Aufweichung des Gewaltschutzes

2025/10 - 

... durch die Novellierung der Verordnungen des Wohnteilhabegesetzes – WTG. Durch „Wunsch- und Wahlrechte“ für Leistungserbringer wird die gesetzlich verankerte Pflicht zum wirksamen Gewaltschutzkonzept ausgehebelt. Wir sehen darin eine problematische Entwicklung.

gemeinsame Stellungnahme  Thematik „häusliche und sexualisierte Gewalt“ jetzt aufnehmen in die bundesweiten Rahmenlehrpläne der Pflegeausbildung!

2025/06 - 

Die Versorgung nach häuslicher und sexualisierter Gewalt ist nicht explizit in den Rahmenlehrplänen für die Pflegeausbildung enthalten und somit nicht verpflichtend für die Pflegeschulen – trotz bestehender Verpflichtungen durch die in Deutschland geltende Istanbul-Konvention und die Vorgabe in der Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA (s. u.). Gemeinsam mit S.I.G.N.A.L. fordern wir die Fachkommission, welche die Rahmenlehrpläne aktuell überarbeitet, dazu auf, jetzt Abhilfe zu schaffen und das Thema explizit aufzunehmen.

25.11.2022 - Ein Leben frei von Gewalt...  ...ist für zu viele Frauen in Deutschland nicht möglich!

2022/11 - Daher fordert das Bündnis Istanbul-Konvention anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen Maßnahmen der Bundesregierung. “Das Eintreten für die Rechte aller gewaltbetroffenen Frauen ist Aufgabe der ganzen Gesellschaft. Dafür braucht es einen Bewusstseinswandel in Politik und Verwaltung. Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt ist ein Menschenrecht, dafür treten wir ein“, so Sabine Bösing, Bündnisrätin und stellvertretende Geschäftsführerin der BAG Wohnungslosenhilfe.

(Mit-)Verantwortung für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sicherstellen  Bündnis Istanbulkonvention fordert Einrichtung einer Koordinierungsstelle zwischen Bund und Ländern

2022/09 - 

Artikel 10 Istanbulkonvention verpflichtet die Vertragsstaaten zur Errichtung einer oder mehrerer staatlicher Stellen, die für die Koordinierung, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der politischen und sonstigen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verantwortlich sind.