BIG Koordinierung Nachrichten
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Die Anstellung erfolgt auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung mit bis zu10 Stunden/ Monat - zunächst befristet bis Ende Dez. 2026.
Berlin, 19.11.2025. Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) veröffentlicht heute seinen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland.
... durch die Novellierung der Verordnungen des Wohnteilhabegesetzes – WTG. Durch „Wunsch- und Wahlrechte“ für Leistungserbringer wird die gesetzlich verankerte Pflicht zum wirksamen Gewaltschutzkonzept ausgehebelt. Wir sehen darin eine problematische Entwicklung.
Die Versorgung nach häuslicher und sexualisierter Gewalt ist nicht explizit in den Rahmenlehrplänen für die Pflegeausbildung enthalten und somit nicht verpflichtend für die Pflegeschulen – trotz bestehender Verpflichtungen durch die in Deutschland geltende Istanbul-Konvention und die Vorgabe in der Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA (s. u.). Gemeinsam mit S.I.G.N.A.L. fordern wir die Fachkommission, welche die Rahmenlehrpläne aktuell überarbeitet, dazu auf, jetzt Abhilfe zu schaffen und das Thema explizit aufzunehmen.
BIG e.V. und Kooperationspartner*innen laden ein zu einem Fachtag im SFBB am Wannsee am 24. Juni 2025. Der Fachtag „Istanbul-Konvention: Menschenrecht auf ein gewaltfreies Leben in Deutschland“ setzt sich in Vorträgen, Workshops und Diskussionen mit den Anforderungen der Istanbul-Konvention auseinander.
Am 2. Dezember 2024 veröffentlichte das Justizministerium einen Referentenentwurf für das Erste Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes, das unter anderem die Einführung der elektronischen Fußfessel vorsieht. Hier können Sie unsere Stellungnahme dazu lesen.
Die Pläne für eine Reform des europäischen Asylsystems (GEAS) hebeln die Menschenrechte von Geflüchteten und dabei besonders von vulnerablen Gruppen aus.
Als Landeskoordinierungsstelle bei Häuslicher Gewalt wünschen wir uns für das Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer Gewalt ein deutliches Zeichen der politischen Unterstützung zur Umsetzung der Ziele der Istanbul-Konvention und eine aktive Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft.
Artikel 10 Istanbulkonvention verpflichtet die Vertragsstaaten zur Errichtung einer oder mehrerer staatlicher Stellen, die für die Koordinierung, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der politischen und sonstigen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verantwortlich sind.