BIG e.V. Über uns
Es ist unser Ziel, die Rechte gewaltbetroffener Frauen zu stärken und dafür Sorge zu tragen, dass Täter stärker in die Verantwortung genommen werden.
Mit unseren unterschiedlichen Arbeitsbereichen wollen wir in der Gesellschaft Rahmenbedingungen schaffen, die einerseits Gewalt in ihrer Entstehung verhindern und andererseits zu besserem Schutz und zu angemessener Unterstützung von Frauen und ihren Kindern beitragen.
Es ist unser Ziel, die Rechte gewaltbetroffener Frauen zu stärken und dafür Sorge zu tragen, dass Täter stärker in die Verantwortung genommen werden. Kinder, die von der Gewalt an ihren Müttern mitbetroffen sind, müssen besser geschützt und bei der Intervention stärker berücksichtigt werden.
In unserem aktuellen Tätigkeitsbericht können Sie einen detaillierten Eindruck von unserer Arbeit gewinnen.
Leitbild
Über unsere Vision, unsere Werte, unsere Ziele und unseren Weg dorthin erfahren Sie mehr in unserem Leitbild.
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Unsere Vision
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Wir streben eine Welt an, in der jeder Mensch ein selbstbestimmtes, und gleichberechtigtes Leben führen kann frei von jeglicher Art der Diskriminierung und allen Formen von Gewalt.
Wir setzen uns dafür ein, insbesondere häusliche Gewalt gegen Frauen* und ihre Kinder zu beenden, ihre Folgen zu überwinden und die ihr zugrundeliegende strukturelle Ungleichheit der Geschlechter, insbesondere die Benachteiligung von Frauen* in der Gesellschaft abzubauen.
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Unsere Werte
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Wir sind politisch unabhängig, aber nicht neutral: Eine humanistische Grundhaltung nach dem Prinzip sozialer Verantwortung und Solidarität bestimmen unser Handeln. Dies bedeutet auch, dass wir klar Stellung beziehen gegen jede Form von diskriminierendem, demokratiefeindlichem und menschenverachtendem Gedankengut und Verhalten. Zugleich ist unser Handeln geprägt durch eine feministische Grundhaltung und Parteilichkeit für Betroffene vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Verhältnisse, die Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse von Männern und Frauen* und einem patriarchalisch geprägten Rollenverständnis sind. Dies verhindert die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen* am gesellschaftlichen Leben und begünstigt die Entstehung von häuslicher Gewalt.
Häusliche Gewalt ist eine Menschenrechtsverletzung. Wir engagieren uns rechtebasiert gegen häusliche Gewalt auf Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der UN Kinderrechtskonvention, des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) sowie den gesetzlichen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland. Die darin verbrieften Rechte begründen sich in der Menschenwürde, die jedem Menschen gleichermaßen zukommt – unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, politischer oder sonstiger Überzeugung, ethnischer oder sozialer Herkunft, Staatsangehörigkeit, genetischen Merkmalen, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Geburt, Behinderung, sexueller und geschlechtlicher Identität, Alter usw.
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Unsere Ziele
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An der weltweiten Bekämpfung häuslicher Gewalt durch staatliche wie nicht-staatliche Organisationen wirken wir in unserer täglichen Arbeit mit.
Der überwiegende Teil der Gewaltausübenden sind Männer. Daher ist die Verbesserung der Lebenssituation von Frauen* und ihren Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, die zentrale Motivation und Grundlage unseres Handelns. Aufbauend auf unserer Vision und unseren Werten möchten wir ihnen entlang ihrer Bedürfnisse und im Bewusstsein bestehender Geschlechterdiskriminierung begegnen, sie unterstützen und struktureller Benachteiligung aktiv entgegentreten.
Gleichzeitig engagieren wir uns für ein stärkeres gesellschaftliches Bewusstsein für häusliche Gewalt und ihre Folgen, insbesondere auch für Kinder als Mitbetroffene. Durch unsere Arbeit enttabuisieren wir das Thema, verbessern den Schutz für betroffene Frauen* und Kinder und zeigen Wege aus der Gewalt auf.
Häusliche Gewalt zu beenden kann jedoch nur erreicht werden, wenn sich auch geschlechterbezogenen Machtverhältnisse verändern und Gewalttäter*innen in die Verantwortung genommen werden.
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Unser Weg
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Die unterschiedlichen Lebensverhältnisse der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen* und ihrer Kinder bilden die Basis bei der Entwicklung verschiedenartiger Schutz- und Unterstützungsangebote.
Für die Verwirklichung dieser Ziele arbeiten wir auf Basis des aktuellen Wissenstands und unter stetiger Weiterentwicklung unserer Fachkompetenz auf unterschiedlichen Ebenen. In den verschiedenen Arbeitsbereichen des Trägers BIG e.V. leisten alle Mitarbeiter*innen der Einrichtungen BIG Hotline, BIG Koordinierung und BIG Prävention einen entscheidenden Beitrag dazu, Hilfemöglichkeiten bei häuslicher Gewalt bekannt zu machen, Betroffene zu unterstützen, Gewaltausübende in die Verantwortung zu nehmen, Fachkräfte fortzubilden, über gesellschaftliche Hintergründe aufzuklären, das Schweigen über häusliche Gewalt zu beenden, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und Kinder in ihrem Recht auf gewaltfreie Erziehung zu stärken.
Wir betrachten eine gemeinsame Entwicklung von Maßnahmen und Strategien mit unseren Kooperationspartner*innen als Grundvoraussetzung dafür, um erfolgreich präventiv arbeiten zu können und häusliche Gewalt zu beenden. Um diese Ergebnisse politisch umzusetzen und wirksam in die Praxis zu überführen, braucht es ein aktives und gut vernetztes Hilfesystem.
Bestehende wie neu entwickelte Maßnahmen und Strategien zur Intervention bei häuslicher Gewalt werden im Rahmen eines kontinuierlichen Monitorings auf ihre Umsetzung und Wirksamkeit hin beobachtet und analysiert.
Dies gestalten wir mit, indem wir Kooperationsstrukturen schaffen und Berufsgruppen, die mit häuslicher Gewalt zu tun haben miteinander vernetzen.
Wir arbeiten schwerpunktmäßig in Berlin. Darüber hinaus arbeiten wir bundesweit mit Kolleg*innen, Wissenschaftler*innen und Politiker*innen und vernetzen uns auf internationaler Ebene. Dies dient der fachlichen Weiterentwicklung sowie zum Austausch von Erfahrungen und Erkenntnissen.
Der Schutz und die Sicherheit gewaltbetroffener Frauen* und ihrer Kinder stehen im Mittelpunkt unsere professionellen Beratungs- und Hilfeangebote. Angehörige, Nachbarn und andere Personen, die sich um Betroffene sorgen, finden bei uns ebenfalls Information und Unterstützung.
Mit unseren eigenen präventiven Angeboten stärken und fördern wir Kinder, damit sie sich in ihren Beziehungen fair und gewaltfrei verhalten können. Hierzu kooperieren wir mit Schulen und außerschulischen Einrichtungen. Aktiver Kinderschutz bedeutet für uns, Kindern ihre Rechte – insbesondere das Recht auf gewaltfreie Erziehung zu vermitteln. Wir informieren Sie darüber, dass und wo sie Hilfe bekommen können und organisieren für betroffene Kinder Schutz und Hilfe. Dabei beziehen wir Eltern und pädagogische Fachkräfte mit ein.
Mit Blick auf mögliche Kindeswohlgefährdung arbeiten wir entlang eines Konzepts zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch und Gewalt im Rahmen unserer Angebote. Dieses bezieht das Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen von einrichtungsinternen wie -externen Personen mit ein und berücksichtigt sowohl präventive als auch interventive Aspekte.
Transparenz
BIG e. V. agiert seit 1993 als gemeinnützige Organisation gegen Häusliche Gewalt und hat sich der Transparenzcharta angeschlossen. Dadurch möchten wir die Grundlage für das Vertrauen in ihre Arbeit sicherstellen.
BIG hat daher zum einen den Transparenzgrundsätzen der Berliner Organisationen des Dritten Sektors folgend seine Informationen in der Berliner Transparenzdatenbank hinterlegt.
Zum anderen stellt BIG Informationen zur Transparenz entlang der Vorgaben der Initiative Transparente Zivilgesellschaft auf deren Website zur Verfügung.
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BIG transparent: Maßnahmen und Informationen
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- BIG e.V. - die Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen - wurde 1993 gegründet. Weitere Informationen zu unserer Organisation finden Sie im Impressum.
- Die Satzung des Vereins in ihrer letzten Fassung sowie unser Leitbild können Sie oben einsehen.
- Den jüngsten Bescheid des Finanzamts über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft/ Freistellungsbescheid ist in der Berliner Transparenzdatenbank hinterlegt. Den Freistellungsbescheid können Sie dort als pdf-Datei herunterladen.
- Informationen zum Vorstand und der Geschäftsführung finden Sie weiter unten.
- Den Tätigkeitsbericht 2023 finden Sie in der Berliner Transparenzdatenbank.
- Über die Personalstruktur informieren Sie die in der Berliner Transparenzdatenbank gemachten Angaben.
- Mittelherkunft und
- Mittelverwendung entnehmen Sie ebenfalls der Berliner Transparenzdatenbank.
- Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit: Es besteht zurzeit keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten (Mutter-/Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation)
- Die Zuwendungen von folgenden juristischen und natürlichen Personen überschreiten 10 Prozent unserer Jahreseinnahmen:
- Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Land Berlin
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Land Berlin
Vorstand
Friederike Regel (sie/ihr)
Erziehungswissenschaftlerin, Sozialarbeiterin/ Sozialpädagogin (EHB)
Referentin für Fundraising und Öffentlichkeitsarbeit
Stiftung Wings of Hope, Berlin/ München
Stefan Beckmann (er/ihm)
Erziehungswissenschaftler (Dipl.-Päd.)
PuR – gemeinnützige Projekt- und soziale Regionalentwicklungsgesellschaft mbH, Berlin/ Hennigsdorf
Doro Zimmermann (sie/ihr, gewählt)
Sabrina Thümmel (gewählt)
Miriam Bauer (sie/ihr, scheidet aus)
Kommunikationsdesignerin, Berlin
Mitglied der Arbeitsgruppe Widerstand, Gewalt, Geschichte
Franziska Benkel (sie/ihr, scheidet aus)
Autorin von „Wir haben nichts zu verlieren…außer die Angst“ Die Geschichte der Frauenhäuser in Deutschland, Orlanda 2021.
Bewegungspädagogin und Erzieherin in spe
Mitglied der Arbeitsgruppe Widerstand, Gewalt, Geschichte
Vereinsmitglieder
20 engagierte Menschen aus verschiedenen Bereichen wie unter anderem Sozialer Arbeit in Frauenunterstützungsorganisationen, Dachverbänden, Hochschulen
Geschäftsführung
Dr. Doris Felbinger
Dr. rer. oec., Dipl.-Volkswirtin, langjährige Mitarbeiterin im Behandlungszentrum für Folteropfer (heute Zentrum ÜBERLEBEN) im Fundraising, der Öffentlichkeitsarbeit und im Projekt- und Qualitätsmanagement. Seit Juni 2016 Geschäftsführerin bei BIG e.V.
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BIG e.V. Satzung (in der Fassung vom 26.11.2025)
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§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen BIG - Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen e.V.
Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.
Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen.§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins
- Zweck des Vereins ist die Förderung mildtätiger Zwecke, die Förderung der Bildung und die Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten durch den Ausbau des Schutzes von Frauen, Mädchen, trans*, inter* und nicht-binären Personen sowie deren Kindern vor Häuslicher Gewalt in Berlin sowie das Ergreifen von Maßnahmen gegen die Ursachen und Auswirkungen von Häuslicher Gewalt.
- Der Satzungszweck soll insbesondere erfüllt werden mittels:
- Durchführung von Interventionsangeboten für von Häuslicher Gewalt betroffene Frauen, Mädchen, trans*, inter* und nicht-binäre Personen sowie deren Kinder.
- Unterstützung der Umsetzung der Ziele der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) durch Vernetzung und Koordinierung von Akteur*innen im Bereich Häusliche Gewalt sowie angrenzender Antigewalt-Arbeitsfelder. Anregung und Entwicklung gemeinsamer Konzepte und Positionen, Unterstützung bei deren Umsetzung sowie Begleitung entsprechender Prozesse. Aktive Beteiligung an nationalen und internationalen Netzwerken im Themenfeld.
- Durchführung von Präventionsangeboten und Schulungen zum Thema Häusliche Gewalt, Entwicklung und Verbreitung primärpräventiver Konzepte und Maßnahmen.
- Durchführung von Fortbildungen zum Thema Häusliche Gewalt für verschiedene Berufsgruppen.
- Ausübung von Lobbyarbeit und Interessenvertretung durch Einflussnahme auf die politische Meinungs- und Willensbildung als Mittel zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke auf kommunaler, Landes- und Bundesebene, insbesondere durch Einflussnahme auf politische Entscheidungsprozesse und gesetzgeberische Maßnahmen im Bereich der Bekämpfung Häuslicher Gewalt.
- Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit zu den Ursachen, dem Ausmaß und den Folgen von Häuslicher Gewalt sowie zu bestehenden Hilfsangeboten und Maßnahmen zur Bekämpfung Häuslicher Gewalt.
§ 3 Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
- Der Verein ist dem Humanismus verpflichtet und arbeitet unabhängig von konfessionellen und parteipolitischen Bindungen nach dem Prinzip sozialer Verantwortung und Solidarität.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 5 Mitgliedschaft
- Als Mitglieder des Vereins können alle volljährigen Personen aufgenommen werden, welche die Ziele des Vereins unterstützen und diese Satzung, das Leitbild von BIG e.V. sowie das Bekenntnis zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung anerkennen.
- Mitglieder, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Verein stehen, sind für die Dauer ihrer Beschäftigung vom Stimmrecht in Angelegenheiten ausgeschlossen, die unmittelbar ihre arbeitsrechtliche Stellung oder die Wahl, Abberufung oder Entlastung des Vorstands des Vereins betreffen. In allen übrigen Vereinsangelegenheiten bleibt das Stimmrecht unberührt.
- Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist das ausdrückliche Bekenntnis zur Satzung, zum Leitbild des Vereins sowie zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung. Der Verein lehnt alle extremistischen, menschenverachtenden, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden und antidemokratische Haltungen und Ideologien ab und bietet nur solchen Personen die Mitgliedschaft an, die sich zu diesen Grundsätzen bekennen.
- Aufnahmeanträge sind mindestens in Textform an den Vorstand zu richten und müssen eine Erklärung über die Anerkennung der Satzung und des Leitbilds von BIG e.V. enthalten. Über den Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder.
- Die Mitgliedschaft endet durch:
- Tod des Mitglieds oder
- eine Austrittserklärung mindestens in Textform mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres oder
- durch Ausschluss aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei der Nichtzahlung von zwei aufeinanderfolgenden Jahresbeiträgen trotz Mahnung, bei der Kundgabe oder Verbreitung von menschenverachtenden, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder antidemokratischen Haltungen oder Ideologien, insbesondere rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen, sexistischen, queerfeindlichen oder transfeindlichen Positionen, sowie bei der Mitgliedschaft in Organisationen oder Parteien, deren Ziele oder Aktivitäten den in dieser Satzung genannten Grundwerten widersprechen.
Über den Ausschluss aus wichtigem Grund entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag eines Mitglieds mit Zweidrittelmehrheit. Vor der Entscheidung wird das Mitglied vom Vorstand angehört. Die Anhörungsfrist beträgt mindestens drei Wochen. Gegen einen Ausschluss kann das betroffene Mitglied binnen eines Monats nach Zugang der Entscheidung schriftlich Einspruch einlegen. Der Einspruch ist zu begründen. Der Einspruch gegen den Ausschluss hat keine aufschiebende Wirkung.
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Jedes Mitglied hat Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
- Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten.
- Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu unterstützen und zu fördern und das Vereinsvermögen fürsorglich zu behandeln.
§ 7 Förderung des Vereins
Der Verein kann durch natürliche und juristische Personen gefördert werden, die die Ziele des Vereins ideell oder materiell unterstützen. Sie können in Arbeitsgruppen des Vereins mitwirken bzw. zur Lösung spezifischer Aufgaben herangezogen werden. Förderpersonen des Vereins besitzen kein Stimmrecht und kein aktives Wahlrecht.
§ 8 Beiträge
Die Höhe und die Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
§ 9 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
- Die Mitgliederversammlung
- Der Vorstand
§ 10 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung bestimmt die Vereinspolitik und regelt die Angelegenheiten des Vereins.
- Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen.
- Die Mitglieder und die Förderpersonen sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen mindestens in Textform einzuladen, jedoch ist in Ausnahmefällen auch eine kürzere Einladungsfrist möglich.
- Die Mitgliederversammlung kann auch rein virtuell oder als Hybridversammlung (Kombination aus Präsenzversammlung und virtueller Versammlung) durchgeführt werden. Der Vorstand entscheidet über die Art der Versammlung und setzt die Mitglieder hiervon in der Einladung zur Mitgliederversammlung in Kenntnis. Wird eine hybride oder virtuelle Versammlung einberufen, so muss bei der Berufung auch angegeben werden, wie die Mitglieder ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können. Zudem hat der Vorstand sicherzustellen, dass durch entsprechende Zugangsbeschränkungen nur Vereinsmitglieder an der Versammlung teilnehmen können. Näheres kann in einer Wahlordnung geregelt werden.
- Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder mindestens drei Mitglieder unter Angabe des Zwecks schriftlich oder mündlich dies verlangen.
- Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Teilnehmenden beschlussfähig und fasst Beschlüsse – außer Satzungsänderungen – mit einfacher Mehrheit. Beschlüsse erfolgen grundsätzlich in offener Abstimmung. Auf Antrag eines Mitglieds kann die Abstimmung geheim erfolgen.
- Satzungsänderungen können nur nach einmonatiger Ankündigung in Textform und mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Die Stimme kann auch in Textform abgegeben werden. Der Vorstand wird zu Anpassungen des Satzungsentwurfs ermächtigt, soweit diese zur Eintragung des Satzungsentwurfs in das Vereinsregister nach Vorgaben des Registergerichts notwendig sind sowie für den Fall, dass diese nach den Vorgaben der zuständigen Finanzverwaltung zum Erhalt des Status als steuerbegünstigt notwendig sind. Die Änderungskompetenz des Vorstands umfasst redaktionelle Änderungen sowie materielle Änderungen, soweit diese den Charakter der jeweiligen Satzungsregelung nicht wesentlich verändert. Soweit der Vorstand von dieser Regelung Gebrauch macht, sind die Mitglieder unverzüglich darüber zu informieren.
- Die Abberufung eines Vorstandsmitglieds bedarf einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
- Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für:
- die Entlastung des Vorstands
- die Wahl des Vorstands
- die Wahl einer/s Kassenprüfers/in
- Satzungsänderungen
- die Festsetzung eines Mitgliedsbeitrags
- die Festsetzung einer Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder
- den Ausschluss eines Mitglieds sowie Einsprüche gegen Ausschlussentscheidungen
- die Auflösung des Vereins
- Über die Beschlüsse ist Protokoll zu führen.
§ 11 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen, die stimmberechtigtes Mitglied im Verein sind.
- Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten zuständig, soweit nicht nach dieser Satzung die Mitgliederversammlung oder andere Satzungsorgane zuständig sind. Er ist insbesondere zuständig für Personalangelegenheiten, Finanzen und die Kontrolle der laufenden Projekte. Näheres regelt eine Geschäftsordnung, die der Vorstand in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung erlässt.
- Der Vorstand kann für die laufenden Geschäfte des Vereins eine Geschäftsführung (§ 30 BGB) einsetzen. Die Vertretungsmacht erstreckt sich auf alle Rechtsgeschäfte, die der zugewiesene Geschäftskreis mit sich bringt.
- Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
- Der Vorstand kann weitere Personen bevollmächtigen, die Vertretung des Vereins gerichtlich und außergerichtlich zu übernehmen.
- Der Vorstand fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
- Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl des neuen Vorstands im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so kann der verbleibende Vorstand für die restliche Amtsdauer eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger kommissarisch berufen. Die Berufung ist der Mitgliedschaft unverzüglich mitzuteilen. Eine Wiederwahl ist möglich. Blockwahl ist möglich.
- Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich und damit unentgeltlich tätig. Unter Berücksichtigung der Haushaltslage kann ihm für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung gezahlt werden. Über die Höhe der Vergütung entscheidet die Mitgliederversammlung.
- Über die Beschlüsse ist Protokoll zu führen.
§ 12 Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wird vom Vorstand eingesetzt und entlassen. Sie leitet und vertritt die Geschäftsstelle des Vereins und die betrieblichen Einrichtungen. Sie ist Vertreterin des Vorstands im Sinne des § 30 BGB.
§ 13 Auflösung des Vereins
- Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen. Für die Beschlussfassung ist eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
- Die Mitgliederversammlung ernennt zur Abwicklung der Geschäfte zwei Liquidator*innen.
- Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den „Gewalt gegen Frauen beenden e. V.“ (Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser), der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zugunsten eines Frauenhauses in Berlin zu verwenden hat.
- Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.