Vergewaltigung und Sexualstrafrecht

Stellungnahme: BIG e.V. fordert eine Reform des Paragraphen §177 StGB

(2014/06) BIG e.V. unterstützt die Forderungen von terre des femmes, dem Deutschen Juristinnenbund e.V. und dem Deutschen Institut für Menschenrechte nach einer Änderung des deutschen Sexualstrafrechts, insbesondere § 177 StGB. Denn dieses ist gerade auch mit Blick auf Sexualstraftaten im Kontext häuslicher Gewalt hochproblematisch.

Noch immer hängt im deutschen Recht die Strafverfolgung von Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung davon ab, dass das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung durch das Opfer aktiv verteidigt wird. Nach den bestehenden Straftatbeständen reicht es für die Strafverfolgung des Täters nicht aus, dass das Opfer ausdrücklich kein Einverständnis mit der Vornahme der sexuellen Handlungen erklärt hat.

Dass es deshalb nach wie vor Fälle gibt, in denen Frauen Opfer von Sexualstraftaten werden, die nicht geahndet und strafrechtlich effektiv verfolgt werden, weil es aus unterschiedlichen, aber immer nachvollziehbaren Gründen keine aktive Gegenwehr des Opfers gab, ist nicht länger hinnehmbar.

Der Gesetzgeber ist daher gefordert, die im deutschen Recht bestehenden Regelungslücken zu schließen und die gesetzlichen Regelungen nach den Vorgaben der Istanbuler Konvention dem gesellschaftlichen Wertewandel anzupassen.

Überdies sollte das Anzeigeverhalten der Opfer durch geeignete Maßnahmen, wie eines Rechtsanspruches auf psycho-soziale Prozessbegleitung, Ausbau der Möglichkeiten einer anonymen und verfahrensunabhängigen Spurensicherung, Fortbildung von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten, unterstützt werden.

Im Rahmen eines solchen Gesamtpaketes könnte dann dem Opferschutz Genüge getan werden.