Bundestag

Öffentliche Anhörung zur Situation der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen

(2012/12) Am 10.12. fand im Deutschen Bundestag die Öffentliche Anhörung zum von der Bundesregierung vorgelegten Bericht über die Situation der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen statt. Geladen waren verschiedene Sachverständige.

Laut dem bff, der ebenfalls an der Anhörung teilgenommen hat, waren sich die Expert/-innen einig darin, „dass die Hilfsangebote für gewaltbetroffene Frauen (und deren Kinder) unterfinanziert sind und sich an der Situation dringend etwas ändern muss. Es fehlt an finanziellen und personellen Ressourcen, um den Bedarf decken zu können. Aber auch um spezifische Angebote vorzuhalten, z.B. für Frauen mit Behinderung oder auch Frauen, die in ländlichen Gegenden leben.“

Auch die Frauenhauskoordinierung hat eine Stellungnahme zum Bericht der Bundesregierung vorgelegt. Darin wird unter anderem gefordert: „Zur Sicherstellung von Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder ist ein Bundesgesetz erforderlich. Dieses Bundesgesetz muss jedenfalls für alle Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere Frauen und deren Kinder sofortigen Schutz, auch in anderen Kommunen oder Bundesländern gewährleisten, eine angemessene Unterkunft und die materielle Existenz sichern, sowie die psychosoziale Beratung und Unterstützung, die gesundheitliche Versorgung und rechtliche Information bzw. Unterstützung sicherstellen.“

Das PDF der Stellungnahme von Frauenhauskoordinierung e.V. gibt es hier zum Download.