(Mit-)Verantwortung für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sicherstellen

Bündnis Istanbulkonvention fordert Einrichtung einer Koordinierungsstelle zwischen Bund und Ländern

(2022/09) Artikel 10 Istanbulkonvention verpflichtet die Vertragsstaaten zur Errichtung einer oder mehrerer staatlicher Stellen, die für die Koordinierung, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der politischen und sonstigen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verantwortlich sind.

Wegen des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland kann die Einrichtung einer gemeinsamen Koordinierungsstelle sinnvoll sein, um Maßnahmen bundesweit zu koordinieren. Diese Koordinierungsstelle soll die Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Ressorts auf Bundes- und Länderebene sowie deren jeweilige (Mit-) Verantwortung für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sicherstellen.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie untenstehend zum Download.

BIG e.V. ist Mitglied im Bündnis Istanbulkonvention (BIK).