Bündnis Istanbulkonvention fordert:

Zeitnahe Einsetzung einer Koordinierungsstelle zur Istanbulkonvention

(2022/06) Im Koalitionsvertrag 2021 wurde eine „vorbehaltslose und wirksame“ Umsetzung der Konvention angekündigt. „Diesen Worten müssen jetzt auch Taten folgen“, so das Bündnis. Dazu gehört aus Sicht des Bündnisses Istanbul-Konvention (BIK) die Einrichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle im Sinne des Art. 10 Istanbul-Konvention.

Pressemitteilung untenstehend zum Download.

Kontakt:
https://www.buendnis-istanbul-konvention.de/