Pressemitteilung  „Wir sind angetreten, um etwas zu verändern – nicht, um Beteiligung zu simulieren“

2026/09 - 

Fachgruppe bemängelt Tempo beim Gewaltschutz +++ 
„Ich bin desillusioniert darüber, welche Strukturen ich vorgefunden habe.”

Berlin, 17.09.2026. Seit einem Jahr bringt die Fachgruppe Betroffenenexpertise das Wissen von Menschen mit eigener Gewalterfahrung in die Umsetzung des Berliner Landesaktionsplans zur Istanbul-Konvention ein. Die Einrichtung der Fachgruppe war ein wichtiger Schritt. Ihre Bilanz nach einem Jahr fällt jedoch ernüchternd aus: Aus Sicht der Mitglieder fehlt es weiterhin an Tempo, Verbindlichkeit und einer erkennbaren Gesamtstrategie.

„Wir sind mit viel Hoffnung und dem klaren Ziel angetreten, unsere Erfahrungen in die konkrete Umsetzung der Istanbul-Konvention einzubringen. Nach einem Jahr müssen wir feststellen: Von einer konsequenten Umsetzung sind wir noch weit entfernt. Das enttäuscht uns – und es macht deutlich, wie dringend sich etwas verändern muss.“*

*Die Mitglieder der Fachgruppe Betroffenenexpertise möchten aus Sicherheitsgründen vorerst anonym bleiben.

Die Mitglieder der Fachgruppe bringen ihre Expertise ehrenamtlich ein. Aus eigener Erfahrung wissen sie, wo Schutz-, Hilfe- und Unterstützungssysteme funktionieren – und wo Betroffene nicht ausreichend geschützt werden. Dieses Wissen muss in die Entwicklung politische Maßnahmen einfließen.

Die Istanbul-Konvention verpflichtet staatliche Institutionen, geschlechtsspezifische und Häusliche Gewalt zu verhindern, Betroffene zu schützen. Einzelne Verbesserungen wie zusätzliche Schutzplätze sind wichtig, ersetzen jedoch keine übergreifende Strategie.

Berlin fehlt eine Gesamtstrategie

Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein strukturelles Problem. Abhängigkeiten, gesellschaftliche Machtverhältnisse, Diskriminierung und institutionelle Strukturen können das Risiko erhöhen, Gewalt zu erfahren, und gleichzeitig den Zugang zu Schutz erschweren. Deshalb müssen Justiz, Polizei, Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Sozialverwaltung, Bezirke und Fachberatungsstellen verbindlich zusammenarbeiten. Auch Kinderschutz und geschlechtsspezifischer Gewaltschutz dürfen nicht getrennt voneinander betrachtet werden.

Aus Sicht der Fachgruppe fehlen ausreichend personelle, finanzielle und zeitliche Ressourcen sowie ein nachvollziehbares Gesamtkonzept für die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Zudem braucht es belastbare Daten und verbindliche Kriterien, um zu überprüfen, ob Maßnahmen wirken und die Situation von Betroffenen verbessern. Dabei müssen unterschiedliche Lebensrealitäten und zusätzliche Barrieren berücksichtigt werden, die Menschen etwa aufgrund von Behinderung, Rassismus, Migrationserfahrung, sozialer Herkunft oder geschlechtlicher Identität erleben.

„Meine Familie war sehr stark von struktureller und institutioneller Gewalt betroffen. Deshalb ist es mir so wichtig, etwas zu verändern. Nach einem Jahr bin ich erschrocken und desillusioniert darüber, welche Strukturen ich vorgefunden habe.“

Betroffenenexpertise muss politische Konsequenzen haben

Für die Mitglieder der Fachgruppe ist zudem nicht ausreichend nachvollziehbar, was mit ihren Empfehlungen geschieht. Welche Vorschläge werden umgesetzt? Welche nicht – und warum? Wer übernimmt die politische Verantwortung?

„Ich möchte nicht, dass unsere Erfahrungen als Feigenblatt oder Schmuck für einen Beteiligungsprozess dienen. Ich bin hier, weil ich wirklich etwas bewegen möchte.“

Wer Menschen auffordert, persönliche und teilweise folgenschwere Gewalterfahrungen als Expertise zur Verfügung zu stellen, übernimmt Verantwortung für den Umgang mit diesem Wissen. Betroffenenbeteiligung darf deshalb nicht beim Zuhören enden. Sie braucht transparente Verfahren und muss erkennbar in politische Entscheidungen einfließen.

Die Fachgruppe fordert vom Berliner Senat:

  • eine verbindliche, ressortübergreifende Gesamtstrategie mit klaren Zielen, Zuständigkeiten und einem realistischen Zeitplan;
  • dauerhaft gesicherte personelle, finanzielle und zeitliche Ressourcen für Prävention, Schutz, Unterstützung und Beteiligung;
  • eine belastbare Datengrundlage und eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit politischer Maßnahmen;
  • transparente Verfahren für den Umgang mit den Empfehlungen der Fachgruppe und eine klare politische Verantwortlichkeit.

Die Fachgruppe will ihre Arbeit fortsetzen und gemeinsam mit Politik, Verwaltung, Fachpraxis und Zivilgesellschaft konkrete Verbesserungen erreichen. Dafür braucht es eine verbindlichere Zusammenarbeit und Klarheit darüber, wie Betroffenenexpertise in politische Entscheidungen einfließt.

Berlin muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Istanbul-Konvention für Betroffene tatsächlich Schutz bedeutet. Nach einem Jahr Fachgruppe Betroffenenexpertise ist die Erwartung klar: Aus Zuhören muss Handeln werden.

Über die Fachgruppe Betroffenenexpertise
Die Fachgruppe Betroffenenexpertise ist Teil des Berliner Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Ihre fünf Mitglieder bringen Erfahrungswissen aus Betroffenenperspektive in politische und fachliche Prozesse ein.