Das Rote Rathaus ist der Sitz des Regierenden Bürgermeisters in Berlin (oder der Bürgermeisterin). Im Hintergrund ist der Berliner Fernsehturm zu sehen.

Forderungen an eine neue Regierung 2026  Schluss mit Pflaster drauf – Gewaltschutz neu denken!

2026/09 - 

Berlin hat mehr verdient. Wir müssen aktiv werden, bevor Frauen und FLINTA Gewalt erfahren.

Wir fordern, dass

1. jede Frau und FLINTA sich und gegebenenfalls ihre Kinder noch am selben Tag in Sicherheit bringen kann. 

Dazu müssen weitere Schutzplätze geschaffen werden und der barrierefreie, mindestens aber barrierearme Umbau bestehender Schutzplätze ermöglicht werden. 

  1. Dazu braucht es des Weiteren eine soziale Mietenpolitik, die zur konsequenten Senkung von Angebotsmieten führt, statt auf kaum bezahlbaren Neubau zu setzen. Hierzu gehört auch, dass mehr Wohnungen zurück in öffentliche Hand gelangen sowie verhindert wird, dass weitere Wohnungen aus der Sozialbindung fallen. Es braucht ein Kontingent günstiger Wohnungen, die bevorzugt an Betroffene von Häuslicher Gewalt vergeben werden.

2. gewaltbetroffene Frauen und FLINTA schnell und unbürokratisch Hilfe bekommen. 

Wenn eine Betroffene sich entschließt, eine gewaltvolle Situation zu verlassen, ist sie häufig gezwungen, ihre gesamte Existenz neu aufzubauen. Dabei muss sie bestmöglich unterstützt werden. 

  1. Um die Anzahl kostenloser Schutzplätze schnell zu erhöhen, müssen auch Plätze in Zufluchtswohnungen für die Betroffenen kostenlos werden. Hierzu ist eine Vollfinanzierung der Zufluchtswohnungen nötig. 
  2. Anträge auf Sozialleistungen müssen bei Gewaltbetroffenheit mit oberster Priorität bearbeitet werden. Insbesondere die Zusage für die Mietübernahme für gewaltbetroffene Frauen und FLINTA, die in eine eigene Wohnung ziehen wollen, muss innerhalb von 48 Stunden ermöglicht werden. 
  3. Dazu gehört auch, dass (Änderungs-)Anträge von Betroffenen mit Behinderung auf Assistenz, Pflegeleistungen oder Hilfsmittel für den Aufenthalt im Schutzplatz oder einer neuen, sicheren Wohnung noch am selben, spätestens aber am Folgetag bearbeitet werden. 
  4. Jedes Krankenhaus muss in der Lage sein, eine rechtsmedizinische Untersuchung und Dokumentation anzubieten. Betroffene sollen nicht mit ihren Verletzungen durch die Stadt reisen müssen, um diese dokumentieren zu lassen. 

3. gewaltbetroffene Frauen und FLINTA keine Angst vor Abschiebung haben müssen.

Ist ihr Aufenthaltsstatus vom Täter abhängig, bleiben viele Gewaltbetroffene über Jahre hinweg in gewaltvollen Beziehungen, um ihren Aufenthalt nicht zu gefährden. Berlin soll die gesetzlichen Vorgaben der Istanbul-Konvention umsetzen und alle Abschiebungsverfahren gegen Betroffene Häuslicher Gewalt bis auf Weiteres aussetzen.

4. Kinder nicht bei gewalttätigen Vätern bleiben oder Umgang mit diesen haben müssen. 

Denn die Gewalt gegen die Mutter beeinträchtigt immer auch die Kinder. Es bedarf einer Fortbildungsverpflichtung für Familienrichter:innen zum Thema Häusliche Gewalt. Auch muss das Thema in der Ausbildung von Jurist:innen Platz finden. Es muss einen einheitlichen Handlungsleitfaden für alle Jugendämter in Berlin zum Verfahren im Fall Häuslicher Gewalt geben, der auch Hinweise zur Gefährdungseinschätzung enthält.

  1. Träger, die begleiteten Umgang ermöglichen, sollen verpflichtend Schulungen zu Häuslicher Gewalt absolvieren müssen, um diesen anbieten zu dürfen. 
  2. Die Beratung „Berliner Modell“ muss ab 1.1.2027 eine regelhafte auskömmliche Finanzierung erhalten, um die Arbeit fortsetzen zu können.

5. das Hilfesystem bei Häuslicher Gewalt dauerhaft abgesichert wird. 

Träger sollen verbindliche Zusagen für mindestens fünf Jahre bekommen, statt jährlich neue Anträge stellen zu müssen. Die Reform des Berliner Zuwendungsrechts muss zügig und vollständig umgesetzt werden. Die mit Bundesmitteln nach dem Gewalthilfegesetz ausgebauten Strukturen müssen die anschließende Förderung mit Landesmitteln umgehend zugesagt bekommen. 

  1. Die Mitarbeitenden im Anti-Gewalt-Bereich müssen zuverlässig gemäß ihrer Qualifikation und ihrer herausfordernden Tätigkeit entlohnt werden. Es ist nicht zumutbar, dass Träger sich wegen Kürzungen vor die Wahl gestellt sehen, entweder Angebote zu reduzieren oder ihre Mitarbeitenden unter Tarif zu bezahlen. Es müssen sichere Arbeitsverhältnisse ermöglicht werden, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und ein Abwandern in andere Bereiche zu verhindern. 
  2. Die Beratungskapazitäten bei Häuslicher Gewalt müssen flächendeckend ausgebaut werden. Wartezeiten von bis zu drei Monaten sind für Betroffene gefährlich und zermürbend. 
  3. Der Quereinstieg für Mitarbeitende themennaher Studiengänge in die Anti-Gewalt-Arbeit muss mit Nachdruck umgesetzt werden. Dazu müssen Kriterien festgelegt werden, nach denen eine Anerkennung möglich wird. 

6. ausreichend Therapieplätze und niedrigschwellige Kurzzeitangebote für betroffene Frauen, FLINTA und Kinder geschaffen werden. 

Es sollen Möglichkeiten geprüft werden, die Anzahl der psychotherapeutischen Kassenplätze zu erhöhen, indem zum Beispiel der besondere Bedarf an Therapie bei Gewaltbetroffenheit mitberechnet wird. Hierbei sollte nicht nur von den bekannten Fallzahlen ausgegangen werden, sondern auch das Dunkelfeld berücksichtigt werden. 

7. Frauen und FLINTA darin unterstützt werden, finanziell unabhängig zu werden. 

Denn jede Form der Abhängigkeit erschwert die Trennung aus einer gewaltvollen Beziehung. Hierzu müssen mehr Berufsbildungskurse für Frauen und FLINTA gefördert und Kinderbetreuung währenddessen sichergestellt werden. Zusätzlich braucht es mehr kostenlose Sprachkurse für Migrant:innen und geflüchtete Personen.

8. Gewalt verhindert wird, bevor sie entsteht. 

Dazu müssen schon Kinder lernen, dass sie kein Anrecht darauf haben, über das Leben anderer Menschen zu bestimmen. Sie müssen außerdem früh lernen, sich auch in Konflikten gewaltfrei zu verhalten und die Grenzen Anderer zu respektieren. Gleichzeitig sollen Kinder lernen, selbst (mit)erlebte Gewalt als solche zu erkennen, und wissen, wo sie Hilfe bekommen. Hierzu müssen Präventionsprojekte insbesondere gegen Häusliche Gewalt gefördert werden. Präventive Angebote bieten zudem die Möglichkeit die Möglichkeit einer frühzeitigen Intervention.

  1. Die Kinder- und Jugendsozialarbeit muss in allen Bezirken ausgebaut werden, insbesondere aber in Stadtteilen, in denen Kinder häufig keine anderen Freizeitangebote besuchen können. Kinder brauchen Ansprechpersonen außerhalb der Familie, denen sie sich anvertrauen können und die darauf geschult sind, Warnzeichen für Gewalt zu erkennen und entsprechend zu handeln.
  2. Die Weiterbildungskapazitäten für Mitarbeitende aller sozialen Berufe, die potenzielle Vertrauenspersonen und Erstkontakt sind, müssen ausgeweitet werden.
  3. Gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die zu Gewalt, insbesondere gegen Frauen, FLINTA und Mädchen aufrufen oder diese verharmlosen, müssen stärker kontrolliert und Anbieter verpflichtet werden, Jugendschutz umzusetzen. Gewaltsensible Medienkompetenz muss selbstverständlicher Bestandteil von Kinder- und Jugendsozialarbeit werden.

9. gewalttätige Männer gezwungen sind, an einer Verhaltensänderung im Rahmen eines Täterkurses Häusliche Gewalt zu arbeiten. 

  1. Gemeinsam mit einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel) soll immer auch ein verpflichtender Täterkurs Häusliche Gewalt angeordnet werden. Es soll geprüft werden, ob die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Täterkurs Häusliche Gewalt neben der Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung im ASOG geregelt werden kann.
  2. Um den dadurch entstehenden Bedarf zu decken, müssen die finanziellen Förderungen der Täterarbeitsstellen, die nach den Qualitätsstandards der BAG Täterarbeit arbeiten, massiv ausgebaut werden. Dies ist insbesondere auch vor dem Hintergrund der ab Juli 2027 in Kraft treten Änderungen des Gewaltschutzgesetzes, welches erstmals die Anordnung von Täterarbeit in Gewaltschutzverfahren vorsieht, zwingend erforderlich. 
  3. In Entscheidungen zum Umgangs- und Sorgerecht sind Vorkommnisse Häuslicher Gewalt und das Sicherheitsbedürfnis der gewaltbetroffenen Personen und ihrer Kinder zwingend zu berücksichtigen (Art. 31 IK). 

10. alle Ressorts im Sinne des Gewaltschutzes arbeiten und die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention umsetzen. 

Häusliche Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und braucht gesamtgesellschaftliche Lösungen. Um wirkungsvolle Veränderung anzustoßen, müssen insbesondere die Ressorts Finanzen, Bildung, Gesundheit, Soziales und Inneres in die Verantwortung genommen werden. Es genügt nicht, die Verantwortung allein dem Ressort Gleichstellung aufzuerlegen.

  1. Es muss eine landesweite Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention eingerichtet werden, die die Maßnahmen in allen Ressorts sowie in allen Bezirken koordiniert. 
  2. Es muss darüber hinaus eine unabhängige Beauftragte für Häusliche Gewalt eingesetzt werden. Diese soll mit einem Vetorecht gegen alle Gesetzesvorhaben ausgestattet werden, die Gewaltstrukturen befördern statt den Weg aus gewaltvollen Situationen erleichtern. 

 

FLINTA steht für Frauen, Lesben, inter, nicht-binäre, trans und agender Personen. Da der Begriff Vielen nicht bekannt ist, benutzt BIG e.V. die Doppelung „Frauen und FLINTA“.