Dunkelfeldstudie von BMBFSFJ, BMI und BKA Fachliche Einordnung der LeSuBiA-Studie
Die LeSuBiA-Studie („Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“) ist eine geschlechterübergreifende Bevölkerungsbefragung zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland als gemeinsames Projekt von BMBFSFJ, BMI und BKA und die erste große deutsche Studie nach der Prävalenzstudie des BMFSFJ von 2004. Die Hoffnung, Entwicklungen von Gewalt gegen Frauen im zeitlichen Verlauf nachzeichnen zu können und weitere Grundlagen für die Umsetzung der Istanbul-Konvention zu schaffen, konnte sie nur eingeschränkt erfüllen. Ihr fehlt der Fokus auf Gewalt gegen Frauen im Geschlechterverhältnis, ihr gesellschaftlicher Hintergrund und die strukturelle Einbettung von geschlechtsbezogener Gewalt.
Fachliche Einordnung des Bündnis Istanbul-Konvention.
Neu ist, dass sie als repräsentative geschlechtervergleichende Prävalenzstudie Männer und Frauen einbezieht und sich auf Partnerschaftsgewalt sowie sexualisierte und digitale Gewaltformen konzentriert (andere Gewaltkontexte, etwa körperliche und psychische
Gewalt im öffentlichen Raum und in der Arbeitswelt, wurden nicht einbezogen).
Gewalt gegen Frauen wird nicht als Gewalt im Kontext von Macht und Kontrolle erfasst
Gewalt gegen Frauen wurde in der feministischen Forschung als ein zentraler Pfeiler gesellschaftlicher Macht- und Unterdrückungsverhältnisse identifiziert und bisherige empirische Forschung verweist darauf, dass sie häufig eingebettet ist in Muster patriarchaler Kontrolle. Im Gegensatz zu Gewalt gegenüber Männern in heterosexuellen Paarbeziehungen wird sie oft systematisch verübt mit dem Ziel der Unterordnung der Frau. Studien zeigen regelmäßig stärkere Ausmaße, höhere Inzidenzen und schwerwiegendere soziale und gesundheitliche Folgen männlicher Gewalt gegen Frauen. Die Fachpraxis weist seit Jahrzehnten darauf hin, dass rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen männliche Täter stärken und vielfach Frauen daran hindern, den gewalttätigen Partner zu verlassen.
In Bezug auf gesellschaftlich bedingte Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen erfolgt jedoch in der Studie keine Einordnung. Ein anschauliches Beispiel sind die geringen gefundenen Geschlechtsunterschiede bei ökonomischer Gewalt in (Ex-)Partnerschaften. Hier fehlt in der Auflistung z.B. die Frage, ob Unterhalt gezahlt bzw. umgangen/verweigert wird. Dies ist in der Erfahrung der Fachberatungsstellen und Rechtsanwält*innen eine der häufigsten Formen ökonomischer Gewalt in Ex-Partnerschaften.
Die LeSuBiA-Studie erfasst Gewalt überwiegend als einzelne Handlungen, nicht als komplexe Muster von Gewalt, bei denen Qualität, Häufigkeit und Machtmotive bedeutsam sind und zu völlig unterschiedlichen Gewalterfahrungen führen. Dadurch werden u.a. in der Darstellung der zentralen Ergebnisse schwerwiegende regelmäßige Misshandlungen von Frauen mit einmaliger, leichter Gewalt gegenüber Männern gleichgesetzt. Männer, die einmal körperlich angegriffen wurden, erscheinen dann als ebenso „betroffen“ wie Frauen, die regelmäßig bedroht, isoliert oder schwer verletzt werden. Studien, die Gewalt auf Basis einzelner Handlungen auswerten, bilden die Unterschiede von Gewalt gegen Frauen und Männer in Paarbeziehungen nicht ab und ergeben damit ein unvollständiges Bild. Sinnvolle Vergleiche sind nur möglich, wenn Muster von Gewalt nach Häufigkeit, Schwere, Form und Machtdynamiken ausgewiesen werden.
Was aus den Daten wirklich gefolgert werden kann
Trotz der oben genannten Einschränkungen lassen sich einige wichtige belastbare Erkenntnisse ableiten:
- Frauen erleben häufiger schwere körperliche, psychische und sexuelle Gewalt in Partnerschaften, die bedrohlicher sowie psychisch und physisch folgenreicher ist als für Männer.
- Sexualisierte Gewalt wird deutlich häufiger gegen Frauen und durch Partner ausgeübt.
- Frauen werden deutlich häufiger als Männer sexuell belästigt.
- Die Gruppe der LGBTIQ* hat eine deutlich höhere Gewaltbetroffenheit als der Durchschnitt der Studienteilnehmer*innen.
- Menschen mit Migrationshintergrund haben bei nahezu allen untersuchten Gewaltformen eine höhere Gewaltbetroffenheit als Personen ohne Migrationshintergrund. Frauen mit Migrationshintergrund sind teilweise besonders stark betroffen, beispielsweise von digitaler Gewalt.
- Nur ein Bruchteil der erlebten Gewalt wird angezeigt oder den Behörden bekannt.
Die ausführliche Einordnung können Sie unten Herunterladen.