Unsere Geschichte

Die erste Dekade

„Das Private ist politisch“

Dieser Slogan der Frauenbewegung gilt nirgends so sehr wie bei häuslicher Gewalt: Das Verständnis von Familie als bürgerlichem Lebensraum, der vor staatlichen Zugriffen so weit wie möglich geschützt werden sollte, ist für das Deutschland der Nachkriegszeit prägend. Gewalt innerhalb dieses Schutzraumes ist damit Privatsache und staatliche Einmischung unerwünscht.

Kein staatlich garantierter Schutz von Menschenrechtsverletzungen

Ziel der Arbeit von BIG war und ist es daher, in der Gesellschaft das Bewusstsein zu erzeugen, dass Gewalt gegen Frauen keine Privatsache ist, sondern geltendes Recht verletzt. Der staatlich garantierte Schutz der Privatsphäre muss dort enden, wo es um Straftaten und um Verstöße gegen das Grundgesetz und gegen die allgemeinen Menschenrechte geht.

Die Gesellschaft muss erkennen und bekennen, dass Gewalt gegen Frauen Unrecht ist. Daher gilt es, auf politischer Ebene wirksame Maßnahmen zur Gewaltbekämpfung zu entwickeln, die von staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen in der Praxis angewendet werden.

BIG e.V.: Vorbild USA

Daran arbeitet BIG seit 1995 – und konnte dabei aufbauen auf die Initiativen der deutschen und internationalen Frauenbewegung, die das Problem bereits Anfang der 70er Jahre aufgriffen und zum Thema machten. Vorbild und Modell für die Ziele und Wege, an denen sich BIG orientiert hat, war das Domestic Abuse Intervention Project (DAIP), das 1979 in Duluth/Minnesota, USA, gegründet wurde.

DAIP war mit seiner Arbeit und dem Prinzip des Zusammenwirkens von staatlichen und nichtstaatlichen Stellen enorm erfolgreich: 15 Jahre nach Gründung des Projekts gaben 80 Prozent der Frauen, die in Duluth die rechtlichen Möglichkeiten und Angebote von DAIP genutzt hatten, an, nicht mehr misshandelt worden zu sein.