Vorlaufphase

1995/96: Politischen Willen bilden

Die Voraussetzung

BIG nimmt die Arbeit als Bundesmodellprojekt auf. Das Bundesfrauenministerium und die Berliner Senatsverwaltung für Frauen finanzieren das neue Vorhaben, das alle gesellschaftlichen Kräfte in die Bekämpfung häuslicher Gewalt einbeziehen will. Das heißt, die politischen Entscheidungsträger müssen für dieses Ziel gewonnen werden.

Die Ziele

Das Modellprojekt BIG soll

  • Rahmenbedingungen schaffen, die den
  • Schutz und die Unterstützung von Frauen und ihren Kindern gewährleisten;
  • Rechte misshandelter Frauen stärken;
  • Täter in die Verantwortung nehmen;
  • koordiniertes Vorgehen aller beteiligten Einrichtungen initiieren und praktizieren;
  • die Öffentlichkeit über männliche Gewalt gegen Frauen aufklären;
  • Präventionsarbeit etablieren.

Die Prinzipien

  • Kommunikation: Unter allen Beteiligten muss eine gemeinsame Wissens- und Gesprächsbasis hergestellt werden.
  • Kooperation: Für alle Beteiligten ist eine geeignete Kooperationsform und -kultur zu entwickeln.
  • Komplexität: Allen Beteiligten muss klar sein, wie komplex das Problem häusliche Gewalt ist und wie entsprechend komplex die Lösungsansätze sein müssen.
  • Konzeptionierung: Alle Beteiligten müssen gemeinsam ein Arbeits- und Umsetzungskonzept für die Hauptphase erarbeiten.
  • Konsens: Über das Konzept muss zwischen allen Beteiligten Einigung erzielt werden.
  • „top down, bottom up“: „Von oben nach unten und von unten nach oben“ – für tief greifende Veränderungen ist die Entscheidungskompetenz auf hoher politischer Ebene ebenso unerlässlich wie das Expertenwissen der Basis. Am Runden Tisch, an dem die politischen Beschlüsse gefasst werden, treffen sich beide Ebenen.

Der Runde Tisch

In allen Berliner Verwaltungen, die mit häuslicher Gewalt befasst sind, wirbt das BIG-Team mit Erfolg bei den zuständigen Senator(inn)en dafür, je eine Expertin bzw. einen Experten für eine Zusammenarbeit zu entsenden. Darüber hinaus gelingt es, Vertreter/-innen von Projekten und Einrichtungen aus allen relevanten Bereichen zu gewinnen. Ein erstes interdisziplinäres und institutionsübergreifendes Arbeitsgremium entsteht: Der so genannte Runde Tisch.

Das erste Arbeitsergebnis

An diesem Runden Tisch nehmen Vertreter/-innen der Polizei, der Zivil- und Strafjustiz, der Jugendhilfe, der Ausländerbeauftragten sowie der Kinderschutzeinrichtungen und Frauenprojekte teil.

Analyse der Strukturen

Sie analysieren die bisherige Lage und untersuchen die bestehenden Interventionsmaßnahmen und Hilfeangebote bei häuslicher Gewalt auf Schwachstellen. Auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme bestimmen sie sieben Schwerpunktbereiche als Arbeitsfelder:

  • Polizeiliche Intervention
  • Strafrecht
  • Zivilrecht
  • Unterstützung von Frauen
  • Migrantinnen
  • Lern- und Trainingskurse für Täter
  • Kinder und Jugendliche

Neue Arbeitsgremien

Alle Beteiligten einigen sich auf konkrete Zielvereinbarungen und Arbeitsaufträge. Am Ende des ersten Jahres beschließt der Runde Tisch gemeinsam mit den politischen Entscheidungsträgern ein umfassendes Aufgabenpaket. Neu gegründete Arbeitsgremien in jedem der Schwerpunktbereiche sollen innerhalb der folgenden Modellphase aus den grob umrissenen Vorgaben im Detail Maßnahmen und Lösungsansätze entwickeln.