Pressemitteilung zu 25 Jahre Kinderrechtskonvention in Deutschland

Auch wenn Eltern sich schlagen, werden Kinderrechte verletzt

(2017/04) „Es hat mir auch wehgetan, wie er sie (meine Mutter) geschlagen hat, in meinem Bauch zitterte alles“. (Sabina, 11 Jahre). Unter Partnerschaftsgewalt leiden auch Kinder und Jugendliche. Nach Artikel 19 der Kinderrechtskonvention, die vor 25 Jahren in Deutschland in Kraft trat, hat jedes Kind ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. BIG Prävention setzt auf stärkere Wissensvermittlung und Sensibilisierung durch Grundrechtestatus.

PRESSEMITTEILUNG

25 Jahre Kinderrechtskonvention in Deutschland
Auch wenn Eltern sich schlagen, werden Kinderrechte verletzt
BIG Prävention setzt auf stärkere Wissensvermittlung und Sensibilisierung durch Grundrechtestatus

Berlin, den 05.04.2017 – „Es hat mir auch wehgetan, wie er sie (meine Mutter) geschlagen hat, in meinem Bauch zitterte alles“. (Sabina, 11 Jahre). Unter Partnerschaftsgewalt leiden auch Kinder und Jugendliche. Nach Artikel 19 der Kinderrechtskonvention, die vor 25 Jahren in Deutschland in Kraft trat, hat jedes Kind ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Daher muss sichergestellt werden, dass Kinder Ihre Rechte kennen und es braucht dafür Erwachsene, die dies fördern und zulassen. Denn, laut UNICEF sind Kinder, die ihre Rechte kennen, „selbstbewusster, gesünder und resistenter gegenüber widrigen Umständen“.

Vermittlung von Kinderrechten als Schutzfaktor
In der Arbeit von BIG Prävention in den Berliner Grundschulen ist die Vermittlung von Kinderrechten daher ein wichtiger Baustein. „Mit unserem Kinderrechte-Quiz in den Workshops vermitteln wir den Kindern, dass das Recht auf gewaltfreie Erziehung auch bedeutet, nicht in einer Atmosphäre von Gewalt aufwachsen zu müssen, in welcher die Eltern sich schlagen oder fertig machen. Im Sinne des Rechts auf Zugang zu Informationen erfahren die Kinder, dass Sie sich Hilfe holen dürfen und wo sie diese bekommen,“ sagt Oliver Hagemann, Diplom-Sozialpädagoge und Mitarbeiter im Präventionsteam. Dieses Wissen um Rechte und Schutzmöglichkeiten sollte allen Kindern frühzeitig im Rahmen der Schule vermittelt werden.

BIG unterstützt daher die Forderung, die Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen.
Damit würde auch Artikel 19 (1) der Kinderrechtskonvention „Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten…. Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung….zu schützen“, gestärkt und eine höhere Verbindlichkeit erhalten.

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Pressekontakt: Dr. Doris Felbinger, Geschäftsführung/Öffentlichkeitsarbeit, BIG e.V. – Durlacher Str. 11a – 10715 Berlin, (030) 617 09 100, pr@big-berlin.info

Seit 2006 arbeitet BIG Prävention im Kontext „Kinder und häusliche Gewalt“ mit verschiedenen Zielgruppen und einem breiten Angebotsspektrum. Mit dem ganzheitlichen Ansatz werden alle wesentlichen Beteiligten aus dem Bereich Schule erreicht. Die Aufgaben von BIG Prävention liegen in der Stärkung und Aufklärung von Mädchen und Jungen, fokussieren auf die Sensibilisierung, Information und Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften und auf Elternarbeit. Fachwissen über Kinder und häusliche Gewalt wird vermittelt, das Thema enttabuisiert sowie der Schutz für Kinder und deren Mütter verbessert. Der Verein BIG e.V. als Träger von BIG Prävention engagiert sich seit 1993 für gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die häusliche Gewalt in ihrer Entstehung verhindern und zu besserem Schutz und zu angemessener Unterstützung von Frauen und ihren Kindern beitragen.