Türkei

Neues Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt

(2012/06) Anfang März wurde in der Türkei ein Gesetz verabschiedet, das Frauen besser vor häuslicher Gewalt schützen soll. Wichtigste Neuerung ist, dass alle Frauen unabhängig von ihrem Beziehungsstatus Anrecht auf Schutz haben – also unabhängig davon, ob sie verheiratet, geschieden, Single oder verlobt sind. Frauenrechtlerinnen setzten sich lange für die Reform ein – kritisieren das neue Gesetz jetzt aber scharf.

Nach dem neuen Gesetz können unter anderem Täter nicht mehr nur der Wohnung verwiesen, sondern eine Übertretung des Näherungsverbotes kann auch geahndet werden – mit mehreren Tagen Gefängnis oder einer elektronischen Fußfessel. Darüber hinaus soll die Polizei auf Anzeigen und Hilfegesuche durch Betroffene nun schneller reagieren. Außerdem haben Frauen, die in ein Frauenhaus flüchten, Anrecht auf eine zweimonatige Unterbringung ihrer Kinder.

Entwürfe zu dem Gesetz waren auch von der Plattform „Ende der Gewalt“ eingebracht worden. Dieser Zusammenschluss von 241 Frauengruppen kritisiert nun gravierende Mängel in der letztlich verabschiedeten Version. So zeige schon der Name „Gesetz zum Schutz der Familie und Vorbeugung der Gewalt gegen Frauen“, dass nicht wie versprochen der Schutz Betroffener im Vordergrund stünde, sondern nach wie vor der Erhalt der Familie.

Laut der Plattform überredeten nach wie vor viele Polizisten Frauen dazu, Anzeigen zurückzunehmen. Zudem sieht das Gesetz keinen Schutz von Schwulen und Lesben vor, und die versprochene Selbstverpflichtung zur Erhöhung der Anzahl von Frauenhäusern wurde abgeschwächt.