Unterstützungsangebot für Betroffene häuslicher Gewalt

Was kann ein Family Justice Center in Berlin bieten?

Gebäude für FJC

Was ist ein Family Justice Center?

”Family Justice Center“ (FJC) gibt es seit 2002 vor allem in den USA und Kanada. In einem solchen Zentrum sollen möglichst viele staatliche und nichtstaatliche Unterstützungsangebote für Betroffene häuslicher Gewalt an einem Ort zugänglich gemacht werden. So sollen Betroffene in die Lage versetzt werden, schnell und unkompliziert die für sie individuell passenden und notwendigen Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen zu können. Die entsprechenden Einrichtungen und Institutionen entsenden Personal an dieses Zentrum. Ganz im Sinne der Maxime „schwere Wege leichter machen“ werden die Angebote an einem einzigen Standort zugänglich gemacht. Hilfesuchende haben einen Ort und eine Stelle, an die sie sich wenden können. Irrtümliches Aufsuchen der falschen Stellen, lange Wege und Wartezeiten können so vermieden und die Unübersichtlichkeit und Komplexität der Hilfelandschaft reduziert werden. Diese niedrigschwellige Verfügbarkeit verschiedenster Angebote an einem Ort kann eine deutliche Entlastung und eine Erhöhung der Sicherheit im Prozess der Hilfesuche für betroffene Frauen bedeuten.

Was sind die Prinzipen eines Family Justice Center?

Ein Family Justice Center (FJC) ist ein innovatives Beratungs- und Unterstützungsangebot, das den Zugang zu bestehenden Schutz- und Unterstützungseinrichtungen für Gewalt betroffene Frauen erleichtern will. Es sollen diejenigen erreicht werden, die bislang den Weg ins Unterstützunsgsystem noch nicht gefunden haben. Dies soll durch ein spezifisches Angebot erreicht werden, das den leitenden Prinzipien der internationalen Bewegung der FJC folgt und vieles aufgreift, was die Europarechtskonvention gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt formuliert.

Die Prinzipien der FJC wurden international wie folgt definiert:

„Victim centered“: Auf die Bedarfe und Bedürfnisse der Betroffenen ausgerichtet.

  • Die Betroffenen stehen im Mittelpunkt, ihre Lebenssituation und Lebensplanung sind die Leitlinien der Beratung.
  • An einem Ort können Betroffene alle relevanten Einrichtungen bzw. Institutionen finden. Lange Wege von einer Einrichtung zur anderen werden ihnen weitgehend erspart.
  • Die Problemlagen und Bedarfe der Töchter und Söhne werden gleichberechtigt behandelt.
  • Das FJC versteht sich als Lotse zu längerfristiger Unterstützung.

„Focus on safety“: Sicherheit hat oberste Priorität.

  • Alle beteiligten Einrichtungen und Institutionen sorgen an erster Stelle für die Sicherheit der Betroffenen und ihrer Kinder.
  • Die Konzentration mehrerer Angebote unter einem Dach kann Gefährdung reduzieren, weil bedrohten Betroffenen wiederholte Fahrten zu mehreren Zielen im Stadtgebiet und lange Wartezeiten auf den Fluren öffentlicher Einrichtungen erspart werden.
  • Alle beteiligten Einrichtungen und Institutionen verstärken ihre präventiven Anstrengungen und entwickeln sie weiter.

„Transformative“: Alle beteiligten Einrichtungen und Institutionen sind bereit, ihre bisherigen Verfahrensweisen kritisch zu überprüfen, zu optimieren und eine neue Qualität der Kooperation zu verwirklichen.

  • Sie entwickeln eine intensive, auf Teamarbeit ausgerichtete Zusammenarbeit.
  • Sie überprüfen ihre Arbeitsweisen mit Blick auf fallbezogene Kooperation, die den größtmöglichen Nutzen für die Betroffenen hat.

„Culturally competent“: Die beteiligten Einrichtungen und Institutionen sind darauf eingestellt, der Unterschiedlichkeit von Betroffenen gerecht zu werden.

  • Die Angebote werden verständlich vermittelt, es wird für ausreichende Kommunikationshilfen gesorgt und Zugangsbarrieren werden vermieden.
  • Bei spezifischen Problemlagen auf seiten der Betroffenen werden Angebote gemacht, die einen größtmöglichen Entscheidungspielraum schaffen.

„Empowerment“: Die Organisation des FJC verhilft Betroffenen zu informierten und kompetenten Entscheidungen.

  • Die Selbstbestimmung der Betroffenen hat Priorität. Sie selbst entschieden, zu welchen Einrichtungen bzw. Institutionen sie Kontakt aufnehmen wollen.
  • Die Mitarbeiterinnen im FJC bieten ihnen hierfür die erforderlichen Informationen als Basis für ihre Entscheidung. Sie begleiten sie von Station zu Station innerhalb des FJC auf einem individuell zugeschnittenen Weg zu den beteiligten Einrichtungen und Institutionen.

„Kind hearted“: Die Information, Beratung und Unterstützung efolgt zugewandt und warmherzig.

  • Die Notlagen und Ängste der Betroffenen und ihrer Kinder werden von der Vertreter(inne)n aller beteiligten Stellen gesehen und ernst genommen.
  • Ihre Entlastung und Stabilisierung sind maßgeblich für die Gestaltung der Unterstützung.

 

Warum heißt dieses Angebot in den USA Family Justice Center?

Im Amerikanischen hat das Wort „Justice“ zwei Bedeutungen: Recht und Gerechtigkeit. Zum einen liegt in den USA und Kanada traditionell der Schwerpunkt der Arbeit gegen Gewalt in Paarbeziehungen und in der Familie bzw. Gewalt im Geschlechterverhältnis im Bereich der Justiz auf konsequenter Strafverfolgung. Zum anderen  meint „Justice“ aber auch Gerechtigkeit im Sinne gesellschaftlicher Verantwortungsübernahme. Dies kann nicht eins zu eins ins Deutsche übertragen werden. Deshalb wird weiterhin nach einem passenden deutschen Namen gesucht, der die Besonderheit eines FJC ausdrückt. In der Diskussion ist: „Haus der kurzen Wege“.

Gibt es Family Justice Centers auch schon an anderen Orten in Europa?

Seit dem 15.1.2013 findet im Rahmen eines EU-Projektes eine Konzeptentwicklung zur Umsetzung des Vorhabens in fünf Partnerländern statt (Polen, Niederlande, Belgien, Italien, Deutschland). Auch in Irland und England gibt es Ansätze zum Aufbau eines Family Justice Centers. Ausgehend von dem Grundgedanken entwickeln sich in den einzelnen Ländern Strukturen, die den jeweiligen rechtlichen und sozialen Gegebenheiten angepasst sind. Auch in Berlin wird im Rahmen des EU-Projektes ein Pilot für ein FJC erprobt. Wie das Konzept für die Stadt passend ausgestaltet werden soll, wird zurzeit diskutiert. In Planung ist ein interdisziplinär und interinstitutionell besetztes Zentrum, in dem Fachkräfte aus allen relevanten Bereichen kontinuierlich oder zu bestimmten Zeiten vor Ort sind.

Für wen ist das „Haus der kurzen Wege“ gedacht?

Das „Haus der kurzen Wege“ – so der aktuelle Arbeitstitel – steht all jenen offen, die von Gewalt im familiären Bereich, im sozialen Nahraum oder privaten Umfeld betroffen sind und praktische Unterstützung bei ihrem Weg durch das Hilfesystem und bei der Regelung ihrer rechtlichen, finanziellen und sozialen Situation wünschen. Das Angebot steht nicht nur allen Frauen und ihren Kindern offen, sondern auch betroffenen Männern. Sie erhalten in gesonderten Räumen im „Haus der kurzen Wege“ dieselben Unterstützungsangebote. Damit wird eine weitere Lücke im Hilfesystem geschlossen.

Gibt es nicht gerade in Berlin bereits jetzt genügend Angebote und ein gut etabliertes Hilfesystem?

 Es gibt in Berlin sechs Frauenhäuser, den fünf Fachberatungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt, 44 Zufluchtswohnungen sowie die BIG Hotline mit dem Angebot eines rund um die Uhr erreichbaren telefonischen Lotsendienstes, bei dem Anrufende über praktische und rechtliche (Hilfe-)Möglichkeiten informiert werden, sowie eine auch nachts erreichbare Anlaufstelle. Damit wird eine Grundversorgung für gewaltbetroffene Frauen im Bereich von Schutz und Beratung angeboten. Jedoch werden nicht alle Betroffenen erreicht. Im Verlauf der vergangenen Jahre hat sich gezeigt, dass mit jeder innovativen Einrichtung neue Zielgruppen erreicht wurden z.B. durch den pro-aktiven Zugang. Erhebungen machen deutlich, dass es weiterhin unterversorgte Gruppen gibt.

Für gewaltbetroffene Menschen ist es unvermeidlich, dass sie zur Regelung ihrer rechtlichen, finanziellen und sozialen Situation und der ihrer Kinder eine Vielzahl von Behörden aufsuchen und Unterlagen zusammentragen müssen. Viele Frauen wünschen oder benötigen daher angesichts der komplexen Strukturen eine Begleitung durch das Labyrinth professioneller Unterstützung. Diesem Anliegen kann bislang nur sehr eingeschränkt entsprochen werden, da die Ressourcen (Zeit, Personal und Geld) begrenzt sind. Wege zu Ämtern, Behörden oder Beratungsstellen können weit und umständlich und die Wartezeiten lang sein. Die richtigen Ansprechpartner/innen in den Behörden und das zuständige Gericht zur richtigen Öffnungszeit zu finden, sind mitunter zusätzliche Herausforderungen. Das „Haus der kurzen Wege“ soll deshalb durch die Konzentration der Hilfen unter einem Dach Betroffenen Soforthilfe und einen einfachen Zugang zu den relevaten Stellen bieten.

Zusätzlich kann das „Haus der kurzen Wege“ für einen hohen Sicherheitsstandard sorgen: sind viele Hilfeangebote an einem Ort gebündelt, kann eine stark bedrohte oder sehr verängstigte Frau ihre behördlichen Angelegenheiten regeln und ihren Bedarf an Information und Beratung decken, ohne häufig durch die Stadt fahren zu müssen. Nicht mehr sie muss die Stellen (auf)suchen, sondern sie sind an einem einzigen Ort verfügbar.

Was ist das Besondere und das Innovative an einem „Haus der kurzen Wege“?

Durch die Bündelung von Beratungskompetenz soll das Auffinden und Nutzen vorhandener Hilfen stark vereinfacht werden. Wege und Wartezeiten sind dann auf ein Minimum verkürzt. Jeder Betroffenen soll eine Erstansprechpartnerin oder Lotsin zur Seite gestellt werden, die sie auf Wunsch zu den verschiedenen Stellen innerhalb des Hauses begleitet. Mit ihr können die Betroffenen ihre Bedarfe abklären. Sie können mit der Lotsin über eine Datenweitergabe an andere Stellen entscheiden, wenn Sie bestimmte Informationen nicht mehrfach wiederholen wollen. Es können auch gemeinsame Gespräche mit Fachleuten aus unterschiedlichen Einrichtungen vereinbart werden. Mit allen Beteiligten wird diskutiert werden, wer diese Aufgabe übernimmt, wie die Lotsin qualifiziert und wie sie im Unterstützunsgsystem verortet sein soll.

Beteiligte Behörden und Organisationen vor Ort können im Einzelfall und vor allem im Notfall schnell eng kooperieren. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit im Einzelfall, das Zusammenfügen sicherheitsrelevanter Informationen und das schnelle Einberufen von Sicherheitskonferenzen soll es ermöglichen – anders als bisher – gemeinsam zeitnah einen Sicherheitsplan mit der Betroffenen entwickeln zu können. Dafür sollen Polizei und Justiz bei Bedarf mit Zustimmung der Betroffenen schnell und unbürokratisch einbezogen werden können.

Die Bündelung möglichst vieler unterstützender Institutionen vor Ort und die Begleitung der Betroffenen durch eine Lotsin ermöglichen einen Interventionsprozess, der weitaus strukturierter als bisher ablaufen kann. Die bessere Vorbereitung der Betroffenen entlastet nicht nur sie selbst, sondern auch diejenigen, die weitere Beratung und Stabilisierung anbieten. So können diese sich auf ihre ureigenste Aufgabe konzentrieren. Bei der Bereitstellung des Service im „Haus der kurzen Wege“ wird spezifischen Bedarfen, bspw. aufgrund einer Beeinträchtigung oder Sprachbarriere, Rechnung getragen.

Wie funktionieren Selbstbestimmung und Datenschutz für die Betroffenen in einem „Haus der kurzen Wege“?

Betroffene erhalten ein Höchstmaß an Autonomie vor allem bezüglich der informationellen Selbstbestimmung. Die Betroffenen können mit ihrem ausdrücklichen Einverständnis einem Datenaustausch zwischen einigen oder allen der von ihnen beanspruchten Unterstützungsangebote bzw. Behörden zustimmen. Gewaltbetroffenheit und persönliche Situation müssen dann nicht mehr unbedingt mehrfach geschildert werden. Anderenfalls wird jedoch Ihr Recht auf Schutz der informationellen Selbstbestimmung streng gewahrt.

In welchem Verhältnis steht das „Haus der kurzen Wege“ zu anderen Hilfen in der Stadt?

Das „Haus der kurzen Wege“ kann und soll nicht längerfristig unterstützen. Es versteht sich als ein Soforthilfe und Lotse zu nachfolgender längerfristiger bzw. wohnortnaher Unterstützung. Es soll in Krisen die Situation und den Bedarf der Betroffenen abklären, Übergänge erleichtern und begleiten sowie vor Ort den Zugang zu Behörden vereinfachen. Hierzu können mehrfache Besuche des Zentrums erforderlich sein. Alle Betroffenen, die Schutz brauchen, werden in die Frauenhäuser bzw. Zufluchtswohnungen der Stadt vermittelt und alle diejenigen, die weitergehende Unterstützung brauchen, werden über die Angebote der Fachberatungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt bzw. die Angebote anderer für sie relevanter Einrichtungen informiert.

Der Zweck des „Haus der kurzen Wege“ ist es nicht, eine Parallelstruktur zu schaffen. Der Sinn ist vielmehr, bestehende Hilfeangebote für Betroffene häuslicher Gewalt leichter zugänglich zu machen.

Wer soll als Kooperationspartner beteiligt werden?

Es sollen möglichst viele Stellen, die bekanntermaßen von Betroffenen aufgesucht werden (müssen), für die Mitarbeit im interdisziplinären Hilfezentrum gewonnen werden.

Es ist daran gedacht, die Polizei zu gewinnen, um bei Bedarf auf Wunsch der Betroffenen in kürzester Zeit Fragen der Sicherheit abzuklären und Polizei hinzuziehen zu können. Ein kostenloses Angebot zur Rechtsberatung soll vorgehalten werden. Es ist daran gedacht, dass z.B. eine Mitarbeiterin für den Kinderschutz hier tätig ist, um den Unterstützungsbedarf von Kindern und Jugendlichen abzuklären. Es wäre möglich, dass sie die erforderlichen Gespräche führt und dokumentiert und damit alles für eine weitere Arbeit des Jugendamtes vorbereitet. Ein frühzeitiges Hinzuziehen des Jugendamtes – immer auf Wunsch der Frau – kann dazu beitragen, Konflikte wegen des Sorge- bzw. Umgangsrechts zu versachlichen und die Situation von Frauen und Kindern gut zu dokumentieren.

Die Fachberatungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt und andere Frauenunterstützungseinrichtungen, aber auch Beratungseinrichtungen zu weiteren Themenfeldern (wie z.B. Zwangsverheiratung, Migration, Schulden, Alkohol- und Medikamentenmissbrauch, psychische Erkrankungen, Behinderung…) könnten hier einen Außenstandort haben, um unmittelbar Kontakt zu Betroffenen aufzunehmen, ihr Angebot bekannt zu machen und Absprachen treffen zu können. Viele Betroffene haben keinen klaren Begriff davon, was Beratung bedeuten kann und gehen auf den Vermittlungswegen von einer Stelle zur anderen „verloren“. Eine persönliche Begegnung kann den Zugang erleichtern.

Generell sollte es eine tägliche Kinderbetreuung geben, um den Frauen zu ermöglichen, offen und ohne weitere Beeinträchtigung der Kinder ihre Situation zu schildern und in Ruhe Lösungsmöglichkeiten zu überdenken. Zusätzlich soll darum geworben werden, dass Jobcenter für eine kurzfristige finanzielle Hilfe vertreten sind.

Die geplante Ansiedlung des „Haus der kurzen Wege“ auf dem Gelände der Charité und die gemeinsame Nutzung des Gebäudes mit der Gewaltschutzambulanz/Forensik bindet die gesundheitliche Versorgung in das Angebotsspektrum ein.

Welche Rolle spielt die Gewaltschutzambulanz (GSA) in einem „Haus der kurzen Wege“?

In (fast) jedem Family Justice Center spielt die Mitwirkung von Rechtsmediziner(inne)n eine zentrale Rolle. Der unmittelbare und kostenlose Zugang zu gerichtsfester Dokumentation von Verletzungen stärkt die Rechtsposition der Frau gegenüber Behörden und in Gerichtsverfahren. In Berlin ist geplant, die bisherige Gewaltschutzambulanz umfassend zu einer Zentralen Gewaltschutzambulanz zu erweitern und die medizinischen Angebote nicht nur auf die Dokumentation zu beschränken, sondern zusammen mit erster beratender und therapeutischer Unterstützung an einem Ort zu bündeln. Zum Angebot gehören sowohl vertrauliche, verfahrensunabhängige Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt als auch ein Angebot zur zeitnahen psychiatrisch/psychotherapeutischen Intervention bei häuslicher Gewalt für Erwachsene und medizinischen Kinderschutz.

Kann die Anwesenheit von Polizei, Jugendamt und anderen Behörden Betroffene davon abhalten, sich an das „Haus der kurzen Wege“zu wenden?

Die Anwesenheit von Vertreter/-innen staatlicher Einrichtungen ist unentbehrlich, weil sie den Betroffenen ermöglicht, wichtige strafrechtliche und familienrechtliche Schritte einfach und unkompliziert vor Ort in Gang zu bringen. Die Wegweisung aus der Wohnung und deren Durchsetzung erfolgt durch die Polizei. Beim Antrag auf eine Schutzanordnung ist das Familiengericht ohnehin verpflichtet, das Jugendamt zu beteiligen, wenn Kinder in der Familie leben. Viele der Unterstützungsleistungen gibt es beispielsweise nur nach Gewährung durch Jugendämter oder Jobcenter. Diese können die Betroffenen im Haus der kurzen Wege möglichst zeitnah erhalten, ohne erst die zuständigen Ansprechpartnerinnen und deren Bürozeiten in den jeweiligen Bezirken herausfinden zu müssen. Alle beteiligten Partner im Haus der kurzen Wege verpflichten sich – ggf. auch mit Kooperationsverträgen – zu einer Zusammenarbeit im Sinne der Nutzerinnen. Die hohe Bedeutung, die der informationellen Selbstbestimmung und dem Datenschutz im „Haus der kurzen Wege“ zukommt, stellt sicher, dass Behörden – wie bisher auch – nur auf Wunsch der Nutzerin hinzugezogen werden, es sei denn, dass in Fällen der akuten Kindeswohlgefährdung ein anderes Vorgehen angezeigt ist. Hierbei gilt es, größtmögliche Transparenz für die Mutter zu gewährleisten, wie es bereits in den Schutz- und Beratungseinrichtungen für Frauen in Berlin Praxis ist.

Ein Beirat begleitet das Projekt während der EU-Modellphase. Er diskutiert die Entwicklung neuer Facetten der Arbeit gegen Gewalt gegen Frauen und unterstützte auch die Erarbeitung dieser Informationsbroschüre. Dem Beirat gehören an:

Gabriela Illigens (Senatverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Abteilung Frauen und Gleichstellung), Prof. Dr. Barbara Kavemann (Sozialwissenschaftliches FrauenForschungsInstitut Freiburg), Dr. Thomas Meysen (Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V.), Dr. Monika Schröttle (Universität Dortmund, Fakultät Rehabilitationswissenschaften, Frauenforschung in Rehabilitation und Pädagogik bei Behinderung), Petra Söchting (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Leiterin des Hilfetelefons), Dr. Birgit Schweikert, Bundesministerieum für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Leiterin Unterabbteilung 40 der Abteilung Gleichstellung).
Ständiger Gast: Dagmar Reinemann (Gewaltschutz-Koordinatorin der Charité).

Berlin im Dezember 2014: Patricia Schneider und Wiebke Wildvang

Darüberhinaus gibt es im Stadtgebiet eine Vielzahl spezialisierter Angebote für die verschiedensten Bedarfe betroffener Frauen.

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