Istanbul-Konvention

Deutschland erfüllt in keiner Weise die Anforderungen

(2019/03) Dies stellt die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) in ihrer Stellungnahme zur Antwort der Bunderegierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/7134 vom 15.02.2019) fest.

Die Kernforderungen der ZIF zur wirkungsvollen Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland sind:

1) Umsetzung der Istanbul- Konvention auf allen Ebenen – Bund, Länder, Kommunen
2) Wirksame Koordinierung auf allen Ebenen – Bund, Länder, Kommunen
3) Einrichtung eines unabhängigen Monitorings
4) Wirksame Einbindung der NGOs
5) Streichung des Vorbehaltes gegen §59 (Abs. 2 und 3) der Istanbul- Konvention

Diese Forderungen unterstützt BIG e.V. vollständig.

Unten stehend finden Sie die Stellungnahme der ZIF sowie die Antwort der Bunderegierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Download.