Gutachten

Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für Gewalt betroffene Frauen

(2012/09) Im Juni kamen zwei Gutachten unabhängig voneinander zu dem Schluss, dass eine bundesgesetzliche Regelung zur Finanzierung der Hilfen bei Gewaltbetroffenheit nicht nur nötig, sondern auch rechtlich möglich ist.

Das Gutachten des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) setzt sich mit den rechtlichen Anforderungen und Möglichkeiten der Ausgestaltung und Finanzierung des Hilfesystems bei Gewalt auseinander.

Wie auch das Gutachten der Verbände AWO, Caritas, Sozialdienst katholischer Frauen, DRK, Diakoni und Paritätischer Gesamtverband zeigt die Expertise, dass die rechtliche Schutzverpflichtung des Bundes praktisch realisierbar ist.